Allgemeine Geschäftsbedingungen 

für Haushaltsauflösungen , Entrümpelungen und Entsorgungen 


1. Allgemeines / Geltungsbereich 

     Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Entsorgungen zwischen der Firma Haushaltsauflösungen & Dienstleitungen NORD 
     ( im folgenden Auftragnehmer) und Kunden (im folgenden Auftraggeber) in der zum 
     Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die derzeit gültigen AGB sind jederzeit 
     auf unserer Website abrufbar oder können über uns angefordert werden. 
     Änderungen, Ergänzungen oder widersprechende Geschäftsbedingungen bedürfen 
     der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung. Entgegenstehende oder
     von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden 

     hiermit widersprochen.  


2. Vertragsvereinbarungen / Vertragsschluss 

       Die Vertragssprache ist deutsch. Das Angebot kommt durch individuelle Vereinbarung oder 
       Vorortbesichtigungen zustande. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. 
       Die Auftragnehmer ist 4 Wochen ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes an das 
       Angebot gebunden. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch den Auftragnehmer und 
       des Auftraggebers zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bei allen 
       angebotenen Dienstleistungen sind in den Räumlichkeiten befindlichen Werte und 
       Wertgegenstände vom Auftraggeber vor Beginn unserer Tätigkeit sicherzustellen. 
       Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 
       ist von der Dienstleistung ausgeschlossen. 


3. Leistungsbeschreibung 

       Die Firma Haushaltsauflösungen & Dienstleistungen NORD führt Haushaltsauflösungen, Räumungen von Problemwohnungen, Entrümpelungen und Entsorgungen durch.
       Der Auftragnehmer sorgt bei allen beauftragten Dienstleistungen dafür, dass die arbeiten  sorgfältig, fachgerecht und termingerecht durchgeführt werden und das Objekt 
       besenrein verlassen wird. 


4. Eigentumsübergang 

       Bei der Beauftragung von Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Räumungen 
gehen alle, sich in dem Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmer über. Mit der Vertragsunterschrift versichert der Auftraggeber gegenüber dem 
       Auftragnehmer, dass er Eigentümer der Gegenstände ist oder zumindest vollumfängliche 
       Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat. Der Auftragnehmer 
       handelt hierbei im Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen Schadenersatzansprüchen
       Dritter, bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentumsverhältnisse 
       ausgenommen. Bei Eigentumsstreitigkeiten über diese Gegenstände mit Dritten, haftet 
       ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Durchführung der 
       beauftragten Tätigkeiten, die zu entsorgenden Güter sorgfältig zu überprüfen und alle 
       Wertgegenstände ( insbesondere Bargeld, Schmuck, Wertpapiere) zu entnehmen. 
       Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass vom Auftraggeber Änderungen am 
       Vertragsgegenstand vorgenommen wurden, so berechtigt dies die Firma 
       Haushaltsauflösungen & Dienstleistungen NORD zur Preiskorrektur, insbesondere dann 
       wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich aus dem Objekt entfernt, 
       verändert, ausgetauscht oder zerstört wurden. 
       Sollen Gegenstände jeglicher Art im Objekt verbleiben und nicht entsorgt werden, sind 
       diese einzeln und schriftlich in der Auftragsbestätigung aufzuführen, andernfalls trifft die 
       Firma Haushaltsauflösungen & Dienstleistungen NORD kein Verschulden und es kann 
       keine Haftung übernommen werden, wenn diese Gegenstände entsorgt wurden. 
       Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag keine Verpflichtungen Wertgegenstände 
       zu finden, zu erkennen oder zu bewerten. 


5. Leistungserbringung         

       Die Firma Haushaltsauflösungen & Dienstleistungen NORD ist berechtigt den Vertrag bzw. 
       Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen. 


6. Leistungsverzögerungen 

       Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen 
       und unvorhersehbaren Ereignissen,  welche auch durch äußerste Sorgfalt von unserem 
       Unternehmen nicht verhindert werden können,  hierzu gehören insbesondere Streiks, 
       behördliche  oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht 
       ordnungsgemäßer trotz dahingehenden Deckungsgeschäft, hat der Auftraggeber nicht  
       zu vertreten. Sie berechtigt unser Unternehmen dazu, die Leistung um die Dauer der
       behindernden Ereignisse zu verschieben. 


7. Preise 

      Der Festpreis bemisst sich nach der Größe des zu beräumenden Objektes, Kubikmeter an 
      Räumgut, den Arbeitsaufwand, den Arbeitsstunden sowie die Lage des Objektes   (Etagenhöhe, Entfernung der Parkmöglichkeiten, Absperrungspflicht etc.)
      Der Festpreis gilt inklusive der Vor-Ort- Besichtigung und den anfallenden 
      Entsorgungskosten. 


8. Abnahme 

     Die erbrachte Dienstleistung von der Firma Haushaltsauflösungen & Dienstleistungen NORD
     ist durch Unterzeichnung des Auftrages vom Auftraggeber oder eine befugte Person 
     schriftlich zu bestätigen. Es gilt § 640 BGB. 


9. Zahlungsbedingungen 

      Die vertraglich festgehaltene Dienstleistung zwischen den Auftraggeber und dem 
      Auftragnehmer, wird erst von der Firma Haushaltsauflösungen & Dienstleistungen NORD erfüllt wenn der berechnete Festpreis spätestens am Vortag der zu erbringenden Leistungen vollständig bezahlt ist. 
      Ein Zahlungseinbehalt im Sinne von Gewährleistungssicherung ist nicht zulässig.


10. Kündigung  

         Die Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber ist nach erfolgter
         Auftragsbestätigung nur in Ausnahmefällen und unter Angabe eines Grundes 
         mit schriftlicher Zustimmung unseres Unternehmens möglich. 
         Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber, 
         später als bis zum 5.  Werktag vor dem Auftragstermin, werden entstandene 
         Aufwendungen und entgangener Gewinn i.H. von 30 %, des vereinbarten Festpreises 
         fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden 
         entstanden ist. 


11. Gewährleistung 

        Der Auftragnehmer gewährleistet eine saubere und ordentlich durchgeführte 
        Entrümpelung , Haushaltsauflösung und Entsorgung. Weißt die Dienstleistung 
        dennoch Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Kunde verpflichtet, diese 
        unverzüglich anzuzeigen. Die Gewährleistungspflicht richtet sich nach den 
        bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. 


12. Haftungsbeschränkung 

        Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Eine Haftung für die in dem aufzulösenden Haushalt befindliche Wertgegenstände, wie Geld, Urkunden,
Schmuck und ähnliches ist ausgeschlossen, da Wertgegenstände oft verdeckt verwahrt werden und  auch für den Auftragnehmer nicht ersichtlich ist wo diese verwahrt sind.
        Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Zustand der in der Wohnung
        befindlichen An-/ Einbauten, insbesondere für die Wände, PVC/Holzböden, Jalousien,
        Rollläden, fehlende Schlüssel und sonstige Beschädigungen aller Art nach der
        Haushaltsauflösung/ Entrümpelung.
        Nach Auftragserteilung können für die entrümpelten/geräumten und entsorgten
        Gegenständen keine Schadensersatzansprüche gestellt werden.
        Es werden alle Gegenstände entsorgt d.h. das zu beräumende Objekt wird
        besenrein übergeben. 


13. Entsorgung 

        Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben und öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern zusammen um eine gesetzeskonforme Entsorgung und  Mülltrennung sicherzustellen. 


14. Mehrarbeit

Bei Zusatzarbeiten(wie z.B. ein zusätzlich zu räumender Raum)bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftragsgebers. Zusatzarbeiten werden als zusätzlicher Festpreis abgerechnet.Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform, auch bezüglich dieser Formschrift selbst. 


15. Salvatorische Klausel 

        Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder  werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner  verpflichten sich, die richtige Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzten, die dem  Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt. 



Stand 07/2022