Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Haushaltsauflösungen , Entrümpelungen und Entsorgungen
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Entsorgungen zwischen der Firma Haushaltsauflösungen & Dienstleitungen NORD
( im folgenden Auftragnehmer) und Kunden (im folgenden Auftraggeber) in der zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die derzeit gültigen AGB sind jederzeit
auf unserer Website abrufbar oder können über uns angefordert werden.
Änderungen, Ergänzungen oder widersprechende Geschäftsbedingungen bedürfen
der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung. Entgegenstehende oder
von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden
hiermit widersprochen.
2. Vertragsvereinbarungen / Vertragsschluss
Die Vertragssprache ist deutsch. Das Angebot kommt durch individuelle Vereinbarung oder
Vorortbesichtigungen zustande. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Die Auftragnehmer ist 4 Wochen ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes an das
Angebot gebunden. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch den Auftragnehmer und
des Auftraggebers zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bei allen
angebotenen Dienstleistungen sind in den Räumlichkeiten befindlichen Werte und
Wertgegenstände vom Auftraggeber vor Beginn unserer Tätigkeit sicherzustellen.
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
ist von der Dienstleistung ausgeschlossen.
3. Leistungsbeschreibung
Die Firma Haushaltsauflösungen & Dienstleistungen NORD führt Haushaltsauflösungen, Räumungen von Problemwohnungen, Entrümpelungen und Entsorgungen durch.
Der Auftragnehmer sorgt bei allen beauftragten Dienstleistungen dafür, dass die arbeiten sorgfältig, fachgerecht und termingerecht durchgeführt werden und das Objekt
besenrein verlassen wird.
4. Eigentumsübergang
Bei der Beauftragung von Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Räumungen
gehen alle, sich in dem Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmer über. Mit der Vertragsunterschrift versichert der Auftraggeber gegenüber dem
Auftragnehmer, dass er Eigentümer der Gegenstände ist oder zumindest vollumfängliche
Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat. Der Auftragnehmer
handelt hierbei im Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen Schadenersatzansprüchen
Dritter, bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentumsverhältnisse
ausgenommen. Bei Eigentumsstreitigkeiten über diese Gegenstände mit Dritten, haftet
ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Durchführung der
beauftragten Tätigkeiten, die zu entsorgenden Güter sorgfältig zu überprüfen und alle
Wertgegenstände ( insbesondere Bargeld, Schmuck, Wertpapiere) zu entnehmen.
Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass vom Auftraggeber Änderungen am
Vertragsgegenstand vorgenommen wurden, so berechtigt dies die Firma
Haushaltsauflösungen & Dienstleistungen NORD zur Preiskorrektur, insbesondere dann
wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich aus dem Objekt entfernt,
verändert, ausgetauscht oder zerstört wurden.
Sollen Gegenstände jeglicher Art im Objekt verbleiben und nicht entsorgt werden, sind
diese einzeln und schriftlich in der Auftragsbestätigung aufzuführen, andernfalls trifft die
Firma Haushaltsauflösungen & Dienstleistungen NORD kein Verschulden und es kann
keine Haftung übernommen werden, wenn diese Gegenstände entsorgt wurden.
Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag keine Verpflichtungen Wertgegenstände
zu finden, zu erkennen oder zu bewerten.
5. Leistungserbringung
Die Firma Haushaltsauflösungen & Dienstleistungen NORD ist berechtigt den Vertrag bzw.
Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.
6. Leistungsverzögerungen
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen
und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von unserem
Unternehmen nicht verhindert werden können, hierzu gehören insbesondere Streiks,
behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht
ordnungsgemäßer trotz dahingehenden Deckungsgeschäft, hat der Auftraggeber nicht
zu vertreten. Sie berechtigt unser Unternehmen dazu, die Leistung um die Dauer der
behindernden Ereignisse zu verschieben.
7. Preise
Der Festpreis bemisst sich nach der Größe des zu beräumenden Objektes, Kubikmeter an
Räumgut, den Arbeitsaufwand, den Arbeitsstunden sowie die Lage des Objektes (Etagenhöhe, Entfernung der Parkmöglichkeiten, Absperrungspflicht etc.)
Der Festpreis gilt inklusive der Vor-Ort- Besichtigung und den anfallenden
Entsorgungskosten.
8. Abnahme
Die erbrachte Dienstleistung von der Firma Haushaltsauflösungen & Dienstleistungen NORD
ist durch Unterzeichnung des Auftrages vom Auftraggeber oder eine befugte Person
schriftlich zu bestätigen. Es gilt § 640 BGB.
9. Zahlungsbedingungen
Die vertraglich festgehaltene Dienstleistung zwischen den Auftraggeber und dem
Auftragnehmer, wird erst von der Firma Haushaltsauflösungen & Dienstleistungen NORD erfüllt wenn der berechnete Festpreis spätestens am Vortag der zu erbringenden Leistungen vollständig bezahlt ist.
Ein Zahlungseinbehalt im Sinne von Gewährleistungssicherung ist nicht zulässig.
10. Kündigung
Die Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber ist nach erfolgter
Auftragsbestätigung nur in Ausnahmefällen und unter Angabe eines Grundes
mit schriftlicher Zustimmung unseres Unternehmens möglich.
Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber,
später als bis zum 5. Werktag vor dem Auftragstermin, werden entstandene
Aufwendungen und entgangener Gewinn i.H. von 30 %, des vereinbarten Festpreises
fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden
entstanden ist.
11. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet eine saubere und ordentlich durchgeführte
Entrümpelung , Haushaltsauflösung und Entsorgung. Weißt die Dienstleistung
dennoch Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Kunde verpflichtet, diese
unverzüglich anzuzeigen. Die Gewährleistungspflicht richtet sich nach den
bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.
12. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Eine Haftung für die in dem aufzulösenden Haushalt befindliche Wertgegenstände, wie Geld, Urkunden,
Schmuck und ähnliches ist ausgeschlossen, da Wertgegenstände oft verdeckt verwahrt werden und auch für den Auftragnehmer nicht ersichtlich ist wo diese verwahrt sind.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Zustand der in der Wohnung
befindlichen An-/ Einbauten, insbesondere für die Wände, PVC/Holzböden, Jalousien,
Rollläden, fehlende Schlüssel und sonstige Beschädigungen aller Art nach der
Haushaltsauflösung/ Entrümpelung.
Nach Auftragserteilung können für die entrümpelten/geräumten und entsorgten
Gegenständen keine Schadensersatzansprüche gestellt werden.
Es werden alle Gegenstände entsorgt d.h. das zu beräumende Objekt wird
besenrein übergeben.
13. Entsorgung
Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben und öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern zusammen um eine gesetzeskonforme Entsorgung und Mülltrennung sicherzustellen.
14. Mehrarbeit
Bei Zusatzarbeiten(wie z.B. ein zusätzlich zu räumender Raum)bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftragsgebers. Zusatzarbeiten werden als zusätzlicher Festpreis abgerechnet.Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform, auch bezüglich dieser Formschrift selbst.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner verpflichten sich, die richtige Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzten, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand 07/2022